Das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen – besonders im digitalen Bereich. Dazu zählen Websites, Apps und Online-Services. Ziel ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und allen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Das Gesetz betrifft vor allem große Unternehmen, die im Bereich öffentlicher Dienstleistungen, Kommunikation oder Verkehr tätig sind. Aber auch mittelständische Unternehmen sollten sich darauf einstellen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – nicht zuletzt, um wettbewerbsfähig zu bleiben und keine potenziellen Kunden auszuschließen.